| Rumänien Visum - ständiges Aufenthaltsrecht in Rumänien - Einreise Rumänien |
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Bedingungen für die Gewährung der dauerhaften Aufenthalt Recht1. Der ständige Aufenthalt für richtig, die Ausländern gewährt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind :
2. Die Ausländer rumänischer Herkunft oder in Rumänien getragen, sowie diejenigen, deren Aufenthalt ist im Interesse des rumänischen Staates, kann zu dauerhaften Aufenthalt Recht vor, ohne die die Voraussetzungen zum Nennwert vorgesehen erhalten. 1 Buchst. a-e. 3. Der Minderjährige, deren Eltern im Besitz eines dauerhaften Aufenthalt Recht kann die gleiche Statut erhalten, ohne dass die zum Nennwert vorgesehen. 1 gilt im Falle nur einer der Eltern einen dauerhaften Aufenthalt Recht, die Zustimmung des anderen Elternteils ist in authentischer Form benötigt. 4. Die Ausländer, die nachweisen, um Investitionen in Höhe von mindestens EUR 1.000.000 gemacht haben oder mehr als 100 Vollzeit-Stellen der Arbeit erstellt, kann die ständigen Aufenthalt Recht vor, ohne die die Voraussetzungen zum Nennwert vorgesehen erhalten. 1 Buchstabe a und b. Anfordern von dauerhaften Aufenthalt Recht1. Die Ausländer vorgesehen, um Kunst. 69 par. 1 haben, persönlich an die Gebietseinheiten der Behörde für Ausländer vorzulegen eine Standard-Anwendung sind folgende Unterlagen beizufügen:
2. Zusammen mit der Einreichung des Antrags teilt die Bewerber ein Interview zu erhalten, um den Leistungsstand der rumänischen Sprache zu verwirklichen. Genehmigung des dauerhaften Aufenthalt Recht1. Der ständige Aufenthalt Recht wird durch die Leiter der Behörde von Ausländern gewährt 2. Die Anträge werden von einer eigens eingesetzten Kommission nach dem Beschluss des Leiters der Behörde für Ausländer, Provisionen, die Frames begründete Vorschläge für jeden einzelnen Fall analysiert. 3. Die Verarbeitung Laufzeit der Anwendungen von maximal 6 Monaten ab dem Datum der Eintragung anzuwenden. Im Falle von Gründen begründet der Leiter der Behörde für Ausländer dürfen diese Bezeichnung mit 3 weitere Monate zu verlängern, vorbehaltlich einer Mitteilung des Antragstellers. 4. Die Genehmigung ist dem Antragsteller innerhalb von 15 Arbeitstagen schriftlich bei der Verarbeitung der Anwendung mitgeteilt. 5. Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anmeldung, hat der Ausländer mit ständigem Aufenthalt in Rumänien Recht genehmigt worden ist verpflichtet, sich selbst präsentieren / sich vor der territorialen Einheit der Behörde für Ausländer, wenn sein Antrag registriert wurde, für die Ausstellung der dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen. 6. Die Gewährung der dauerhaften Aufenthalt Recht für Ausländer, die Familienmitglieder von rumänischen Bürgern sind von der Zahlung für die konsularische Gebühren befreit. GleichbehandlungDer Inhaber einer dauerhaften Aufenthalt direkt zugute kommen, nach dem Gesetz, der Gleichbehandlung mit den rumänischen Bürger in Bezug auf:
Gründung des Wohnsitzes des Fremden in RumänienDie Ausländer, die einen unbefristeten Aufenthalt rechts halten, haben das Recht zu begründen oder zu verschieben ihren Wohnsitz auf dem rumänischen Hoheitsgebiet unter den gleichen Bedingungen mit den rumänischen Bürger. |